Foto: WBV Bamberg

Der Ausgleich von Strukturnachteilen im Privat- und Kommunalwald ist eine der Hauptaufgaben der WBV. Besonders nachteilig wirken sich die in Franken häufig vorkommenden kleinen Waldgrundstücksgrößen bei der Holzvermarktung  aus. Um hier zu unterstützen, fassen wir die Holzangebote unserer Mitglieder zu marktgerechten Verkaufslosen zusammen und ermöglichen dadurch die Vermarktung auch von Kleinmengen zu guten Konditionen. Laufend vereinbaren wir mit zahlreichen regionalen und überregionalen holzverarbeitenden Betrieben Abnahmemengen und attraktive Preise. Die Holzvermarktung durch die WBV erfolgt im Regelfall auf dem Weg der Vermittlung. In Sonderfällen, beispielsweise bei Kleinstmengen oder bei besitzübergreifenden Maschineneinsätzen, kauft die WBV das Holz ihrer Mitglieder auf und vermarktet es im Eigenhandel.
Wir kümmern uns um alle Holzarten und Sortimente, weswegen wir unseren Mitgliedern die Vermarktung ihres kompletten Holzeinschlags aus einer Hand anbieten können.

Holzmengen bitte frühzeitig anmelden!

Wenn Sie einen Holzeinschlag planen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung, damit wir mit Ihnen die marktgerechte Aushaltung Ihrer Hölzer
besprechen und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot erstellen können. Je genauer wir zu erwartende Holzmengen und Liefertermine kennen, desto besser können wir optimale Verträge mit unseren Abnehmern vereinbaren.

Als Service bieten wir Ihnen hier verschiedene Holzlisten für die "Vereinfachte Strichlistenaufnahme für Fixlängen" zum Download an, zusätzlich können Sie sich auch zu den Aushaltungen der verschiedenen Sortimente informieren.

 

Besteuerung bei Holzverkäufen

Auf Wunsch unserer Mitglieder wollen wir hier kurz einen Einblick in die Problematik der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze beim Verkauf von Holz geben:

Grundsätzlich ist die WBV Bamberg bestrebt ihren Mitgliedern den Holzverkauf einfach und komfortabel zu gestalten. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Zum einen benötigen wir die korrekte Steuernummer jedes Mitglieds, damit die Rechnung vom Mitglied steuerlich geltend gemacht werden kann. Zum anderen benötigen wir die verlässliche Angabe mit welchem Steuersatz der Waldbesitzer seinen Holzverkauf zu versteuern hat.

Welcher konkrete Umsatzsteuersatz für Sie als Waldbesitzer gilt, müssen Sie bitte verlässlich bei Ihrem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt erfragen.

Grundsätzlich gilt für die Umsatzsteuer Folgendes:

Waldbesitzer können ihre Umsätze entweder pauschal versteuern (§ 24 Umsatzsteuergesetz) oder sie unterliegen der Regelbesteuerung. Handelt es sich um einen pauschalierenden Waldbesitzer, dann müssen in der Rechnung 5,5 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Handelt es sich um einen regelbesteuernden Landwirt, sind beim Brennholz 7 Prozent Umsatzsteuer auszuweisen, beim Stammholz 19 Prozent.

Eine gute Zusammenfassung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bbv-steuerberatung.de/fileadmin/user_upload/Beratungsdienst/download/service/steuerSpezial/Grundsaetze_der_Besteuerung_der_Forstwirtschaft_BBVS.pdf