Schreiben vom 23.4.24 von MdL Holger Dremel über die im Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung:

Bayern startet Bundesratsinitiative: Durch nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung drohen massive bürokratische Belastungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Die Bundesregierung muss Forderungen der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2024 aufgreifen und bürokratiearme Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung in Deutschland anstreben.

Ende Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft getreten, die bis Ende Dezember 2024 national umgesetzt werden muss. Ziel der Verordnung ist es, dass auf dem EU-Markt nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, deren Lieferketten entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Die Verordnung ist vor dem Hintergrund der weltweiten Waldverluste von ca. 420 Millionen Hektar zwischen 1990 und 2020 entstanden. Die Verordnung hat in allererster Linie den Schutz der großen Waldgebiete der Welt am Amazonas oder in Asien im Blick. Zu den entsprechenden Produkten zählen Rinder, Kaffee, Kakao, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz.

Auch für Bayern und Deutschland sind die Produkte Rindfleisch, Soja und Holz von großer Relevanz. In der Folge sind ebenfalls bei uns grundsätzlich alle Waldbesitzer, alle Rinderzüchter und alle Sojaproduzenten sowie die jeweiligen Wertschöpfungsketten von der EUDR und der Umsetzungsbürokratie betroffen. Marktteilnehmer und Händler müssen zukünftig mittels einer Sorgfaltserklärung bestätigen, dass die von ihnen auf den Markt gebrachten Rohstoffe und Produkte den Vorschriften der Verordnung entsprechen. Zudem sind neben Informationen zu den handelnden Teilnehmern auch Angaben zur Herkunftsregion einschließlich Geodatenerfassung des Produktionsortes notwendig.

Bayern unterstützt das Bestreben, in Europa keine Produkte zu handeln, die zur globalen Entwaldung beitragen. Intakte Wälder sind ein essenzieller Baustein im Kampf gegen den weltweiten Klimawandel. Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung sind jedoch wesentliche Teile der Verordnung in der Praxis nur unter erheblichem bürokratischem Aufwand umsetzbar, ohne etwas für den globalen Walderhalt beizutragen. Der Aufwand, der betrieben werden muss, um die Ziele der Verordnung zu erreichen, ist unverhältnismäßig und unnötig. In Bayern und mutmaßlich auch in allen anderen Bundesländern findet keine Entwaldung statt. Dazu haben die geltenden Fachgesetze und ihre engmaschige hoheitliche Überwachung beigetragen. Im Gegenteil: In Bayern hat die Waldfläche seit 1977 um 15.000 Hektar beträchtlich zugenommen. Daher fordert die Staatsregierung den Bund auf, gegenüber den Organen der Europäischen Union kurzfristig eine Regelung zu erwirken, welche rechtskonform zu den Regelungen der WTO ist und die Marktteilnehmer und die Verwaltung von vermeidbarer, zusätzlicher Bürokratie entlastet. Das gilt insbesondere dort, wo nachweislich kein Risiko einer Entwaldung im Sinne der EUDR besteht. Ergänzend sollen die Fristen für die Implementierung ausgeweitet werden.

Der Freistaat steht an der Seite seiner 700.000 Waldbesitzer und rund 40.000 Rinderhalter. Bei der aktuellen Weigerung der Bundesregierung, ebenfalls eine Überarbeitung der EUDR zu fordern, ist Unverständnis und Unmut über diese neue und im Kern unnötige Bürokratie programmiert.