Am 14.11.24 hat das EU-Parlament über die Verschiebung der Einführung der EUDR um ein Jahr abgestimmt. Im Rahmen dieser Abstimmung wurden vorab einige inhaltliche Änderungsanträge seitens der EVP eingebracht.
Das Parlament hat nicht nur der Verschiebung der Einführung um ein Jahr zugestimmt, sondern die folgenden Änderungsanträge der EVP angenommen:
- Einführung einer neuen zusätzlichen 4. No-Risk-Kategorie mit ausschließlichen Dokumentationspflichten,
- Reduktion auf 0,1% Kontrollquote, gegenüber von 1%, wie von der EU-Kommission vorgesehenen und
- eine zusätzliche Frist für den Fall, dass das Informationssystem und das Benchmarking 6 Monate vor Beginn der Anwendung noch nicht fertig sind.
Mit diesem Abstimmungsergebnis bittet das Parlament um eine Änderung der EUDR-VO. Damit gehen diese Änderungsanträge in den Trilog. Gemäß den EU-Statuten müssen die Kommission und der Rat diesen Änderungen zustimmen.
Das bisherige Ergebnis sei ein großer Erfolg der Zusammenarbeit von Waldbesitz, bayerischer Forstverwaltung sowie von AGDW und den Kollegen insbesondere in Österreich, so der Bayerische Waldbesitzerverband in seiner aktuellen Pressemitteilung. "Wir danken den EU-Parlamentariern, namentlich Frau Christine Singer und Stefan Köhler, die sich für diese sachgerechten Änderungen eingesetzt haben", so der Verband weiter.
Quelle: PM des Bayerischen Waldbesitzerverbandes vom 15.11.24


