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NeueFörderung online

Screenshot www.klimaanpassung-wald.de vom 09.11.2022

Förderinstrument zur Honorierung von klimaangepasstem Waldmanagement geht bald an den Start

Wer seine Wälder nachhaltig und naturnah bewirtschaftet und sich dafür einsetzt, sie an den Klimawandel anzupassen, der soll in Kürze die Möglichkeit haben, eine neue Förderung zu beantragen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will jährlich 200 Millionen Euro Fördermittel für jene Waldbesitzer zur Verfügung stellen, die ein „klimaangepasstes Waldmanagement“ umsetzen.
Die Förderrichtlinien sind dabei jedoch deutlich umfassender als bei der Bundeswaldprämie 2020/21 und gehen weit über die Standards der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinaus. In den uns bekannten Entwürfen werden 12 Kriterien formuliert.
Darin heißt es u.a., dass die Naturverjüngung Vorrang habe, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen.
Weitere zu erfüllende Kriterien sind z.B. der Verzicht auf Kahlschläge, die Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz und außerdem wird die Kennzeichnung und der Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar verlangt.

Unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/149-wald-klima-paket.html finden Sie wichtige Hinweise zu den genauen Kriterien.

Die Richtlinie ist noch nicht von der EU notifiziert, dies wird aber für die kommenden Jahre angestrebt. Daher startet die Prämie für Anträge im Jahr 2022 als De-minimis-Förderung, für Anträge in 2023 ist aber ein Wegfall der De-Minimis-Bindung geplant.
Die Höhe der Prämie beträgt derzeit 100 Euro je Hektar und Jahr. Sowohl private als auch kommunale Waldbesitzende können die Förderung beantragen. Waldbesitzer mit Flächen unter einem Hektar gehen leider leer aus.
Die Bindungsfrist für die Einhaltung der Förderkriterien beträgt nach bisherigem Stand 10 Jahre, bei Betrieben über 100 Hektar sogar 20 Jahre. Die FNR wird stichprobenartig die Umsetzung der Kriterien in den geförderten Wäldern überprüfen.

Ähnlich wie bei der Bundeswaldprämie wird auch diesmal ausschließlich ein Online-Antragsverfahren über die Website der FNR www.klimaanpassung-wald.de angeboten.

Die neue Förderung soll ab 12.November beantragt werden können, achten Sie auch auf die genaue Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Bitte beachten Sie folgendes bei Ihrer Entscheidungsfindung:

  • Kommt die neue Förderung überhaupt für mich in Frage? (z.B. De-Minimis-Bindung)
  • Sind die Kriterien garantiert 10 Jahre einzuhalten? (z.B. bei Betriebsübergabe)

Bitte beachten Sie,

  • dass Sie bei einer Online-Antragstellung sofort einer Bindung an die Kriterien zustimmen und diese auch sofort wirksam werden.
  • eine neue kostenpflichtige PEFC-Zertifizierung über Ihre WBV/ FBG notwendig wird, und diese jedes Jahr während der Bindungsfrist erneut fällig wird.
  • eine Rücknahme des Antrages NICHT vorgesehen, also nicht möglich ist.
  • Sie sich deswegen VOR der Online-Antragstellung genau informieren müssen.
  • die Mittel voraussichtlich nicht für alle Waldbesitzer ausreichen und daher im „Windhundprinzip“ vergeben werden.

Die WBV Bamberg kann leider keine Beratung zu den ersten Schritten für Sie persönlich leisten, die kostenpflichtige PEFC-Zertifizierung (voraussichtlich 15 € pro Antrag und Folgejahr) wird sie nach Ihrer erfolgreichen Antragstellung vornehmen.

Alle Informationen zu der neuen Förderung finden Sie unter

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/149-wald-klima-paket.html

www.klimaanpassung-wald.de

Quelle: Bayerischer Waldbesitzerverband

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