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Borkenkäfer-Schwärmflug beginnt
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Bayerns Fichtenwäldern droht Gefahr. Das warme Frühlingswetter lässt den Borkenkäfer aktiv werden. Forstministerin Kaniber appelliert an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer: "Jetzt beginnt die Borkenkäfer-Saison 2025. Bitte gehen Sie ab sofort regelmäßig in Ihre Wälder und kontrollieren Sie Ihre Fichtenbestände auf frischen Befall". Häufige Kontrollen sind laut Kaniber heuer besonders wichtig, weil viele Käfer erfolgreich überwintert haben. Die Zahl der Borkenkäfer und damit die Gefahr ist unverändert hoch. Für eine erfolgreiche Bekämpfung ist es essenziell, frühzeitig nach Bohrmehl zu suchen. Dieses rieselt bei befallenen Fichten als rotbraunes Pulver den Stamm hinunter und sammelt sich an der Rinde, am Stammfuß und auf der Vegetation. Regen und Wind erschweren die Suche nach Bohrmehl, da es abgewaschen oder weggeweht wird. Es lohnt sich daher, lieber einmal öfter zu kontrollieren. Besonders gefährdet sind Wälder, die bereits im Vorjahr befallen waren oder von Schneebruch, Sturm oder Hagel geschädigt wurden. Bei frischem Befall ist Eile geboten: Diese Bäume müssen rasch aufgearbeitet und abtransportiert oder mit einem Abstand von 500 Metern zum nächsten Fichtenwald gelagert werden. Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr, appelliert die Ministerin an alle Waldbesitzer, anfallendes Reisig oder Astmaterial nicht zu verbrennen, sondern abzufahren oder zu häckseln. Der Freistaat fördert die Borkenkäferbekämpfung ohne den Einsatz von Insektiziden und natürlich auch Feuer – allein im vergangenen Jahr waren das rund 4 200 einzelne Maßnahmen mit einem Volumen von über 18 Millionen Euro. Unterstützung und Beratung erhalten Bayerns Waldbesitzer von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Als Hilfestellung zur Erkennung von Borkenkäferbefall hat die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft die Praxishilfe "Buchdrucker und Kupferstecher – Befall erkennen" entwickelt.
Die Praxishilfe, Video-Tutorials zur Borkenkäfersuche sowie umfangreiche und aktuelle Informationen zum Borkenkäfergeschehen finden Sie unter: https://www.lwf.bayern.de/waldschutz/monitoring/065609/index.php
[Textquelle: www.stmelf.bayern.de]
Waldeigentümer zur Bundestagswahl: Forstwirtschaft stärken
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AGDW legt Forderungskatalog mit neun Kern-Themen vor
Unter dem Motto „Für den Wald unserer Zukunft – Forstwirtschaft stärken – Forstpolitik neu ausrichten“ hat der Verband AGDW – Die Waldeigentümer seine Forderungen zur Bundestagswahl 2025 vorgelegt. Der Forderungskatalog umfasst neun Kern-Themen, von der Wahrung der Eigentumsrechte über die Unterstützung von Wiederaufforstung und Waldumbau bis zur Förderung der Holzverwendung.
Weiterlesen: Waldeigentümer zur Bundestagswahl: Forstwirtschaft stärken
Saatgut für den Klimawandel
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Trockenheitsresistenten Buchen, Tannen und Fichten mit neuem Verfahren auf der Spur
Forschende haben ein Verfahren entwickelt, das die Bewertung von Saatguterntebeständen verbessert und dabei die Kriterien Genetik, Trockenheitsresistenz und potenzielles Wachstum einbezieht. Im Rahmen des über den Waldklimafonds der Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geförderten Verbundvorhabens sensFORclim wurde außerdem gezeigt, dass Baumpopulationen trockener Standorte tendenziell eine höhere genetische Vielfalt und damit eine gesuchte Anpassungsfähigkeit aufweisen.
Vertragsnaturschutz in Bayerns Wäldern
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Seit 20 Jahren fördert der Freistaat Naturschutzmaßnahmen mit dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald). Ab sofort können Bayerns Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Förderanträge für 2025 stellen.
Mäusemonitoring: Achtung Rechtslage!
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Vor der anstehenden Überwachungs- und Bekämpfungssaison der forstschädlichen Kurzschwanzmäuse in gefährdeten Kulturflächen informiert die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft über grundlegende Änderungen, die das bisherige Prognoseverfahren und die Bekämpfung mit Schlagfallen betreffen.
Das Prognoseverfahren mit Schlagfallen entspricht nicht mehr den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (§§ 1 und 4 TierSchG)! Bisher war dies ein Graubereich, der inzwischen anders interpretiert wird: Eine Prognose ist kein triftiger Grund, der die Tötung von Wirbeltieren rechtfertigt. Daher entfällt diese Methode zur Prognose.


