Aktuelles und Termine
Mäusemonitoring: Achtung Rechtslage!
Vor der anstehenden Überwachungs- und Bekämpfungssaison der forstschädlichen Kurzschwanzmäuse in gefährdeten Kulturflächen informiert die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft über grundlegende Änderungen, die das bisherige Prognoseverfahren und die Bekämpfung mit Schlagfallen betreffen.
Das Prognoseverfahren mit Schlagfallen entspricht nicht mehr den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (§§ 1 und 4 TierSchG)! Bisher war dies ein Graubereich, der inzwischen anders interpretiert wird: Eine Prognose ist kein triftiger Grund, der die Tötung von Wirbeltieren rechtfertigt. Daher entfällt diese Methode zur Prognose.
Verschiebung der Einführung der EUDR
Am 14.11.24 hat das EU-Parlament über die Verschiebung der Einführung der EUDR um ein Jahr abgestimmt. Im Rahmen dieser Abstimmung wurden vorab einige inhaltliche Änderungsanträge seitens der EVP eingebracht.
Das Parlament hat nicht nur der Verschiebung der Einführung um ein Jahr zugestimmt, sondern die folgenden Änderungsanträge der EVP angenommen:
Baum des Jahres 2025: die Roteiche
Die aus Nordamerika stammende Roteiche ist von der „Baum des Jahres – Dr. Silvius Wodarz Stiftung“ zum Baum des Jahres 2025 gewählt worden. Damit wird eine Baumart geehrt, die im 17. Jahrhundert als Zierbaum nach Europa gebracht wurde. Inzwischen ist sie eine feste Größe in der Forstwirtschaft: Nicht zuletzt der Klimawandel sorgt dafür, dass die robuste, klimaresistente Roteiche immer häufiger in unseren Wäldern und Parklandschaften zu sehen ist.
Voll ausgeschöpft: Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KWM) ist überaus erfolgreich und wird voll ausgeschöpft, teilt die FNR in einer Pressemeldung mit. Bislang wären etwa 9.000 Anträge positiv beschieden, heißt es. Damit konnte über ein Fünftel (21 Prozent) des Privat- und Körperschaftswaldes in Deutschland erreicht werden mit einer geförderten Waldfläche von über 1,6 Millionen Hektar. Die einzelnen Förderungen sollen über einen Zeitraum von jeweils zehn bzw. zwanzig Jahren laufen. Die Waldbesitzenden verpflichten sich über diesen Zeitraum, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen.
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